Tipps für Kitas und Schulen

UV-Strahlung und UV-Schutz

© Marco Martins / Adobe Stock

Kitas und Schulen vor UV-Strahlung schützen

Bereits in jungen Jahren müssen Schäden der Haut durch UV-Strahlung unbedingt vermieden werden. Denn die zarte Haut von Kindern reagiert besonders empfindlich darauf. Das liegt daran, dass Kinderhaut anders aufgebaut ist als die von Erwachsenen. Jedes Kind benötigt daher maximalen Sonnenschutz – unabhängig vom Hauttyp.

UV-Strahlung kann bei Kindern nicht nur schmerzhafte Sonnenbrände oder eine Sonnenallergie auslösen, sondern auch später zu vorzeitiger Hautalterung oder Hautkrebs führen. Insbesondere Menschen, die in der Kindheit häufig starke Sonnenbrände erleiden, haben im späteren Leben ein eindeutig erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken: Bei Kindern erhöhen Sonnenbrände das Risiko, am schwarzen Hautkrebs zu erkranken, um das 2 bis 3-fache.

Neben der Haut gefährdet UV-Strahlung auch die Augen der Kleinen, denn intensive UV-Strahlung kann Entzündungen im Auge hervorrufen und im schlimmsten Fall langfristige Folgeschäden wie Grauen Star und Krebserkrankungen am Auge auslösen.

Kitas (Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte) und Schulen können viel für den UV-Schutz von Kindern und Jugendlichen tun. Das ist zum einen die Umsetzung geeigneter Sonnenschutzmaßnahmen in der Einrichtung. Zum anderen können Kitas und Schulen durch Aufklärung zu einem nachhaltigen UV-Schutz beitragen. Je eher Sie Kinder und Jugendliche über die Gefahren von Sonnenstrahlen und entsprechende Schutzmaßnahmen unterrichten, desto früher ist Sonnenschutz vollkommen normal – genauso wie das Angurten im Auto. Bei kleinen Kindern empfiehlt es sich, den richtigen Umgang mit Sonnenstrahlen spielerisch und spannend zu vermitteln. In unserer Mediathek  finden Sie einige Materialien, die Ihnen dabei helfen.

 

Was tun gegen UV-Strahlung?

  • Mitarbeitende in Kitas und Schulen für das Thema UV-Schutz sensibilisieren.
  • Eltern– insbesondere Eltern kleiner Kinder – und Kinder für UV-Schutz sensibilisieren und über Schutzmaßnahmen aufklären.
  • Mit Kindern UV-Schutz leben und sie befähigen, sich eigenständig vor UV-Strahlung zu schützen.
  • Eltern, Kinder und Jugendliche auf das generelle Solarienverbot für unter 18-Jährige und auf die Gesundheitsrisiken von Heimsolarien hinweisen.
  • Babys keinesfalls der direkten Sonneneinstrahlung aussetzen.
  • Aufenthalte im Freien der Stärke der UV-Strahlung im Laufe des Tages anpassen. Ein UV-Index von 1 oder 2 (kommt im Winter vor) gilt als unbedenklich, ab 3 ist Sonnenschutz erforderlich, ab 8 absolut notwendig.
  • Keine Mittagssonne für Kinder! Im Sommer sollten Kinder während der Mittagszeit (11 Uhr bis 15 Uhr) eine Pause beim Spielen oder bei sonstigen Aufhalten im Freien einlegen.
  • Auf sonnengerechte Kleidung und Sonnenschutzmittel achten. Sonnencreme sollte mindestens eine halbe Stunde vor dem Sonnenaufenthalt aufgetragen werden.
  • Dafür sorgen, dass die Kinder im Freien etwa alle zwei Stunden erneut eingecremt werden bzw. sich erneut eincremen. Aber Achtung: Die Schutzwirkung wird durch das Nachcremen nicht verlängert, sondern nur erhalten.
  • UV-Schutz insbesondere beim Baden und Spielen am Wasser beachten.
  • Gebäude und Außenbereiche sonnengerecht gestalten.
  • Vermeiden Sie einen Sonnenbrand! Ist es doch einmal passiert, dann schützen Sie die Haut des Kindes unbedingt vor weiterer UV-Strahlung! Bei Sonnenbrand helfen feuchte/kalte Umschläge und hautberuhigende Lotionen. Bei Bläschenbildung informieren Sie die Eltern des Kindes und empfehlen Sie Ihnen, ärztliche Hilfe aufzusuchen. Die Bläschen sollten in keinem Fall selbst geöffnet werden (Entzündungsgefahr).

 

Sich kontinuierlich über den aktuellen UV-Index für die Region informieren. Der UV-Index hilft dabei, die Risiken durch UV-Strahlung richtig einzuschätzen und die geeigneten Schutzmaßnahmen für die Kinder, Jugendlichen und Mitarbeitenden einer Einrichtung zu ergreifen. Ein hoher UV-Index steht für eine hohe UV-Bestrahlungsstärke. Je höher der UV-Index, desto schneller kann es bei ungeschützter Haut zu einem Sonnenbrand kommen.

In Deutschland können im Juni und Juli UV-Index-Werte bis 10 und im Hochgebirge UV-Index-Werte bis 12 auftreten. Mittags, zwischen 11 und 15 Uhr, ist die UV-Strahlung (bei klarem Himmel) am höchsten. Daher sollten Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende ab einem UV-Index 3 mittags im Schatten verbringen – und ab einem UV-Index 8 möglichst gar nicht mehr draußen sein.

Wichtig: Nicht nur im Sommer kann gesundheitsschädigende UV-Strahlung auftreten, sondern auch im Frühjahr und Herbst. Eine wichtige Orientierung bietet der UV-Index. Bei wolkenlosem Himmel gilt ein Tagesspitzenwert des UV-Index von 1 oder 2 als unbedenklich, ab 3 ist Sonnenschutz erforderlich, ab 8 absolut notwendig.

In Anbetracht der Sonnenintensität und der täglichen Sonnenstunden ist es in Deutschland sinnvoll, sich von spätestens April bis September über den UV-Index zu informieren. In Deutschland wird der UV-Index vom Deutschen Wetterdienst (DWD) und vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ermittelt und veröffentlicht. Den tagesaktuellen UV-Index für die verschiedenen Regionen Deutschlands finden Sie hier. Eine Vorhersage des UV-Index für die nächsten drei Tage können Sie per Newsletter vom Bundesamt für Strahlenschutz abonnieren. Der UV-Index wird auch über UV-Index-Apps, Wetter-Apps und in Wetterberichten unterschiedlicher Medien veröffentlicht.

Bauliche und organisatorische UV-Schutzmaßnahmen rechtzeitig erwägen. Veränderungen an Gebäuden, wie das Anbringen von Markisen, oder die Umgestaltung der Außenbereiche, um mehr Schattenoasen zu schaffen, benötigen einen zeitlichen Vorlauf. Eine frühzeitige Planung ist daher empfehlenswert. Das gilt auch für die Anpassung von organisatorischen Abläufen an die UV-Strahlung, deren Stärke sich ja im Tagesverlauf ändert.

Mitarbeitende für das Thema UV-Schutz sensibilisieren. Es ist wichtig, dass Mitarbeitende wissen, dass UV-Strahlung ein großes gesundheitliches Risiko darstellt. Sie ist nicht nur für akute unangenehme gesundheitliche Konsequenzen wie Sonnenallergie, Sonnenbrand oder Augenentzündungen verantwortlich. Langfristig kann sie auch vorzeitige Hautalterung oder sogar Hautkrebs verursachen. Gleichzeitig gilt es, auf entsprechende Schutzmaßnahmen hinzuweisen. Gemeinsame Gespräche können zur Optimierung organisatorischer Abläufe führen. Dafür bieten sich zum Beispiel interne Veranstaltungen wie Teambesprechungen oder Personalversammlungen an. Am besten sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitenden bereits, bevor der Sommer beginnt.  

Eltern für das Thema UV-Schutz sensibilisieren und zur Mitwirkung aufrufen. Eltern können z. B. durch Aushänge und Informationsmaterial auf das Thema UV-Schutz aufmerksam gemacht oder direkt angesprochen werden. Es empfiehlt sich, sie in diesem Zusammenhang auch auf ihre Vorbildfunktion als Eltern und auf die von älteren Geschwistern hinzuweisen.

Besonders wichtig ist es, Eltern über angemessene UV-Schutzmaßnahmen aufzuklären. Nur wenn Kinder sonnengerecht gekleidet werden (inklusive Hut und Sonnenbrille), sind sie bei Aufenthalten im Außenbereich gut geschützt. Gegebenenfalls können Sie empfehlen, lange Kleidung für Aufenthalte im Außenbereich in die Kita oder Schule mitzubringen. Besonders wichtig ist, dass unbedeckte Haut der Kinder mit ausreichend Sonnenschutzmittel rechtzeitig vor dem Aufenthalt in der Sonne eingecremt ist. Es kann helfen, wenn Kinder bereits eingecremt in die Kita und Schule kommen, aber das reicht nicht aus! Sonnencreme kann durch Kleidung abgerieben oder durch Schweiß und Wasser abgewaschen werden. Dadurch verliert sie an Schutzwirkung. Deswegen ist es wichtig, regelmäßig ca. alle 2 Stunden nachzucremen. Idealerweise haben Kinder ihre eigene Sonnencreme zum Ein- und Nachcremen dabei.

Ein Sonnenbrand sollte unbedingt vermieden werden! Was aber tun, wenn Babys oder Kinder doch einen Sonnenbrand haben? Das wichtigste ist, das Kind vor weiterer UV-Strahlung zu schützen. Kalte (nicht zu kalte) und feuchte Umschläge kühlen die Haut. Cremes und Gels können Symptome lindern und zur Gesundung beitragen. Das gilt vor allem bei Verbrennungen 1. Grades, bei denen die Haut gerötet ist, juckt und brennt. Die gereizten Hautstellen sollten keiner Reibung ausgesetzt werden. Achten Sie daher darauf, dass die verbrannten Hautpartien nur von luftiger oder am besten gar keiner Kleidung bedeckt werden. Bei einer Verbrennung 2. oder 3. Grades sollten Sie umgehend die Eltern informieren und ihnen dazu raten, mit dem Kind eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt aufzusuchen. Eine solche Verbrennung ist für das Kind sehr schmerzhaft und die Haut löst sich komplett. Wenn sich Bläschen bilden, dürfen diese auf keinen Fall geöffnet oder entfernt werden (Entzündungsgefahr). Das Kind darf erst wieder mit Sonnenschutz in die Sonne, wenn die Haut ausgeheilt ist.

Wichtig: Da die Kinderhaut aufgrund ihres Aufbaus empfindlicher gegenüber UV-Strahlung ist als Erwachsenenhaut, gelten die Empfehlungen für den richtigen Einsatz von Sonnenschutzmitteln bei Kindern unabhängig vom Hauttyp.

Das Alter der Kinder berücksichtigen. Babys dürfen grundsätzlich nicht mit Sonnenschutzmittel eingecremt werden, da ihre Haut sehr empfindlich ist. Bei Kindern, die älter als 12 Monate sind, können Sonnenschutzmittel verwendet werden – allerdings nur für Haut, die nicht durch Kleidung bedeckt ist. Es empfiehlt es sich, wie für Erwachsene auch, den Großteil der Haut durch Kleidung zu schützen.

Das Sonnenschutzmittel rechtzeitig auftragen. Die Wirkung der meisten Sonnenschutzmittel setzt erst nach ca. 30 Minuten ein. Sie müssen also entsprechend zeitversetzt vor einem Aufenthalt im Freien aufgetragen werden. Es kann helfen, wenn Kinder bereits eingecremt in die Kita und Schule kommen, aber das reicht nicht aus! Sonnencreme kann durch Kleidung abgerieben oder durch Schweiß und Wasser abgewaschen werden. Dadurch verliert sie an Schutzwirkung.

Ein kindgerechtes Sonnenschutzmittel verwenden. Spezielle Sonnenschutzmittel für Kinder enthalten in der Regel keine Duftstoffe. Sie sind idealerweise wasserfest, um ihre Schutzwirkung auch beim Plantschen oder Baden nicht zu schnell zu verlieren. Sie haben einen ausreichend hohen Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30. Bei Aufenthalten in großen Höhen, im Schnee, am und im Wasser und in sonnenreichen Regionen ist es ratsam, grundsätzlich ein Sonnenschutzmittel mit LSF 50+ zu verwenden. Sonnenschutzmittel sollten außerdem Schutz vor UV-A-Strahlung bieten, da auch UV-A-Strahlung krebserregend ist. Sonnenschutzmittel mit UV-A-Schutz erkennen Sie an dem standardisierten UV-A-Siegel auf der Verpackung:

Genügend Sonnenschutzmittel auftragen. Um den ausgewiesenen LSF zu erreichen, müssen zwei Milligramm pro Quadratzentimeter Haut aufgetragen werden. Bei einem Erwachsenen wären das durchschnittlich ungefähr vier gehäufte Esslöffel für den ganzen Körper, bei Kindern entsprechend der Größe des Kindes weniger. Wird zu wenig aufgetragen oder wird das Sonnenschutzmittel durch Abwaschen oder Abreiben verringert, reduziert das den LSF. Sonnencremes sollten 30 Minuten vor einem Aufenthalt im Freien aufgetragen werden. Die gleichmäßige Verteilung der Sonnencreme auf allen ungeschützten Hautflächen ist besonders wichtig. Regelmäßiges Nachcremen ca. alle zwei Stunden hält den Sonnenschutz aufrecht. Achtung: Die Schutzwirkung wird durch das Nachcremen nicht verlängert.

Das Haltbarkeitsdatum des Sonnenschutzmittels beachten. Sonnenschutzmittel können nach dem Öffnen nicht länger verwendet werden als auf der Verpackung angegeben, weil die Schutzwirkung dann nachlässt. In der Regel sind das 12 Monate. Es empfiehlt sich, auf der Sonnencremeverpackung zu notieren, wann diese geöffnet wurde. Soweit nicht anders angegeben sind ungeöffnete Sonnencremes mindestens 30 Monate haltbar.

Den Aufenthalt im Freien trotz Sonnenschutzmittel begrenzen. Kein Sonnenschutzmittel filtert UV-Strahlung komplett aus und bietet darum keinen vollständigen Schutz – weder vor einem Sonnenbrand, noch vor langfristigen Folgen wie Hautkrebs. Daher sollte Sonnencreme vor allem auch bei Kindern niemals dazu genutzt werden, um den Aufenthalt in der Sonne beliebig auszudehnen. Die theoretische Schutzdauer sollte höchstens zu 60 % ausgeschöpft werden. Daher sind immer auch die bereits beschriebenen Schutzmaßnahmen zu beachten: sonnengerechte Kleidung, Kopfbedeckung, Kindersonnenbrille und möglichst ausgedehnte Aufenthalte im Schatten. Die Sonnenbrille sollte den Hinweis „UV-400“ tragen und im besten Fall dicht am Kopf sitzen und einen ausreichenden Seitenschutz haben.

 

Intensiver Sonne aus dem Weg gehen. Zwischen 11 und 15 Uhr ist die UV-Strahlung am stärksten, da die Sonne in dieser Zeit am höchsten steht. Es ist daher ratsam, dass sich Kinder während dieser Zeit möglichst nicht in der Sonne aufhalten. Vor allem im Hochsommer sollten Aktivitäten im Freien auf die weniger sonnenintensiven Morgen- und Nachmittagsstunden beschränkt werden, und dann auch am besten im Schatten. Dies empfiehlt sich vor allem bei der Organisation von Sport- oder Sommerfesten.

Insbesondere für Kitas: Setzen Sie in der Kinderkrippe Babys keinesfalls der direkten Sonneneinstrahlung aus – selbst außerhalb der Mittagsstunden von 11 bis 15 Uhr. Auch Kinder nach dem ersten Lebensjahr sollten möglichst wenig direkte Sonnenbestrahlung abbekommen. Mit einem Schirm oder einem Sonnensegel kann für den notwendigen Schatten gesorgt werden. Am besten ist es, wenn alle Kinder zudem mit Kleidung, Kopfbedeckung, die auch Nacken und Stirn schützt und die Augen beschattet, Sonnenbrille sowie mit Schuhen und Sonnencreme vor zu viel UV-Strahlung geschützt sind. Aufenthalte im Freien bei praller Sonne zwischen 11 und 15 Uhr sollten ganz vermieden werden.

Wolken und Schatten richtig einschätzen. Eine geschlossene, dicke Wolkenschicht kann bis zu 90 % der UV-Strahlung abhalten. Nebel und leichte Bewölkung, bei der man die Sonne noch sehen kann, können dagegen die UV-Strahlung sogar noch verstärken. Schatten ist kein „Freifahrtsschein“ für einen unbegrenzten Aufenthalt im Freien. Auch im Schatten sind Kinder, Jugendliche und die Mitarbeitenden durch Reflexion und Umgebungsstrahlung noch einem Teil der UV-Strahlung ausgesetzt. Daher ist es auch im Schatten wichtig, dass sich alle vor UV-Strahlung schützen.

Vor einem Aufenthalt im Freien Sonnenschutzmittel auftragen. Eine halbe Stunde bevor es nach draußen geht, ist es wichtig, dass alle unbedeckten Körperteile gut eingecremt sind. Das betrifft vor allem das Gesicht (einschließlich der Ohren), Hals und auch die Hände sowie die weiteren so genannten Sonnenterrassen wie Schultern, Nacken, Kniekehlen und Füße. Geeignet sind spezielle parfümfreie und idealerweise wasserfeste Sonnenschutzmittel für Kinder mit einem Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30. Da sich die Sonnencreme auch beim Spielen abreibt, sollte etwa alle zwei Stunden erneut eingecremt werden.

Insbesondere für weiterführende Schulen: Eltern und Jugendliche im Unterricht auf die Risiken von Solarien hinweisen. Für Personen unter 18 Jahren ist der Besuch eines Solariums gesetzlich verboten. Denn die in Solarien erzeugte (künstliche) UV-Strahlung schädigt die Haut in gleicher Weise wie die natürliche UV-Strahlung der Sonne. Besuche im Solarium bedeuten eine zusätzliche, völlig unnötige Strahlenbelastung, die das Hautkrebsrisiko erhöht. Die regelmäßige Nutzung eines Solariums in jungen Jahren erhöht das Hautkrebsrisiko um rund 60 % – jeder einzelne Solariengang alleine bereits um rund 2 %. Das Wissen um UV-Strahlung kann einfach und unkompliziert im Unterricht vermittelt werden. Ansatzpunkte hierfür könnten gesundheitsthematisierende oder auch naturwissenschaftliche Unterrichtsfächer wie Biologie oder Physik sein. Es ist wichtig, dass Jugendliche wissen, dass jede Nutzung eines Solariums Hautkrebs verursachen kann und dazu beiträgt, dass man bereits als junger Mensch alt aussehen kann (Stichwort: vorzeitige Hautalterung mit Faltenbildung).


Eltern und Kinder für sonnengerechte Kleidung sensibilisieren. Mit luftig sitzender Kleidung, die möglichst große Teile des Körpers bedeckt, sind Kinder am besten vor Sonne geschützt. Besonders gut eignen sich luftige, langärmelige Shirts und Hemden sowie weit geschnittene lange Hosen oder Röcke. Das Material ist am besten dicht gewebt (auch dünne, leichte Kleidung kann dicht gewebt sein). Dunkle Kleidungsstücke schützen besser vor UV-Strahlung als weiße. Sind die Stoffe aber dicht gewebt, spielt die Farbe keine Rolle. Sehr guten UV-Schutz bietet Kleidung, die entweder aus Baumwolle oder Polyester oder einem Gemisch von beiden besteht. Das Tragen eines Kopfschutzes ist bei Aufenthalten im Freien unerlässlich. Hier empfehlen sich Hüte mit Krempe oder Sommermützen mit Schirm und Nackenschutz – ebenfalls aus den genannten Materialien. Die Füße der Kinder werden am wirkungsvollsten durch Schuhwerk geschützt, das auch den Fußrücken bedeckt, oder mit Strümpfen in den Sandalen.

Schützen Sie Kinder besonders beim Baden vor UV-Strahlung.
Beim Schwimmen, Plantschen oder Spielen am Wasser ist das Risiko für einen Sonnenbrand besonders hoch, denn Wasser reflektiert die UV-Strahlung und verstärkt sie dadurch. Schützen Sie daher so viel Haut wie möglich durch geeignete UV-Schutz-Kleidung. Verwenden Sie für die dann noch unbedeckte Haut wasserfeste Sonnenschutzmittel, die nach jedem Baden neu aufgetragen werden müssen. Auf diese Weise schützen Sie auch die Umwelt, da weniger Sonnenschutzmittel ins Wasser gelangt. In natürlichen Gewässern wie Fluss, Teich, See oder Meer ist dies besonders wichtig.

 

Schattenplätze einrichten. Kindertagesstätten, Kindergärten- sowie krippen und Schulen brauchen im Außenbereich verschattete Orte, an denen Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Das schützt vor hoher UV-Belastung und auch hoher Hitzebelastung. Falls möglich, können zu diesem Zweck künstliche Sonnenschutzvorrichtungen wie Sonnensegel beispielweise über dem Sandkasten oder über bestimmte Bereiche in Schulhöfen installiert werden. Auch die Aufstellung mobiler Pavillons ist sinnvoll. Natürliche Schattenspender sind Bäume. Darum sollten auch Baumpflanzungen in Betracht gezogen werden.
Besonders wichtig sind verschattete Bereiche auf versiegelten Flächen (z. B. Betonflächen oder -platten oder gepflasterte Flächen), da sie durch ihr hohes Rückstrahlvermögen die UV-Strahlung noch verstärken. Möglicherweise kann auch eine Entsieglung der Flächen in Betracht gezogen werden.

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