Tipps zur Allergievermeidung für Kommunen

Allergie und Allergieschutz

Eine Frau sitzt auf einer Bank und putzt sich die Nase © mdyn / Adobe Stock

Die Kommune vor Allergiefolgen schützen

Kommunen setzen sich für Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel ein. Dabei spielt auch die Anpassung gegenüber Allergenen eine wichtige Rolle. Denn die Menschen werden diesen im Zuge des Klimawandels verstärkt ausgesetzt sein. Kommunen können mit geeigneten Maßnahmen dazu beitragen, die Bevölkerung vor den Beeinträchtigungen einer Allergie zu schützen. Im Folgenden werden Tipps für Kommunen im Umgang mit Allergenen im Kontext des Klimawandels aufgeführt.

Bei ihrer Aufklärungsarbeit können Kommunen zwei thematische Schwerpunkte setzen:

  1. Ein Bewusstsein für die Problematik von Pollenallergien schaffen: Hierzu können, fundierte Informationskampagnen für die Zielgruppe der Bevölkerung sowie Entscheidungsträger oder Multiplikatorinnen und Multiplikatoren auf kommunaler Ebene helfen.

  2. Das Bekämpfen invasiver Arten, zum Beispiel Ambrosia. Hierfür ist es hilfreich, eine möglichst breite Öffentlichkeit einzubeziehen – durch Informationen über die Risiken sowie über die Bekämpfungsmöglichkeiten. Es kann ebenfalls hilfreich sein zu gebietsfremden Arten gedruckte Informationsmaterialien zu erstellen. Empfehlenswert ist auch, auf die Ambrosia-Problematik aufmerksam zu machen, zum Beispiel über Meldungen in der Lokalpresse, über Interessenverbände, Umweltverbände, Aktionstage oder weitere Kanäle.

 

Beim Bepflanzen öffentlicher Räume sollten Pflanzen mit einer geringen Menge an Allergenen verwendet werden. Von der Bepflanzung mit hochallergenen Bäumen wie Birken, Erlen oder Hasel sollten Sie absehen. Grundsätzlich gilt es, zweierlei zu beachten: Bepflanzungen in Städten sollten an veränderte Temperatur- und Niederschlagsbedingungen angepasst sein. Gleichzeitig sollten sie keine erhöhte Pollenlast produzieren oder gar neue, hochallergene Pollen einführen. Pflanzen, deren Pollen stark allergen wirken, sollten konsequent aus öffentlichen Grünflächen entfernt werden.

Es wird empfohlen, kontinuierliche Beobachtungen durchzuführen: Prüfen Sie, ob invasive Pflanzen- oder Tierarten mit allergenem Potenzial aus wärmeren Regionen eingeschleppt werden oder einwandern. Es ist hilfreich, die Ansiedlung und Ausbreitung invasiver Pflanzen- und Tierarten zu verhindern.

Ambrosia

Die Ambrosia (auch Beifuß-Ambrosia oder aufrechtes Traubenkraut) ist eine Pflanzenart, deren Pollen bei vielen Menschen starke allergische Reaktionen auslösen können. Aus Nordamerika kommend, hat sie sich mittlerweile auch in Europa sowie in einigen Teilen Asiens und Australiens ausgebreitet. Ihre Pollen können bei empfindlichen Personen zu starkem Heuschnupfen und Asthma führen. Bei Hautkontakt mit der Pflanze kann auch eine Kontaktallergie entstehen, die sich in ekzemartigen Hautveränderungen zeigt. Zudem blüht die Ambrosia erst im Spätsommer, was die Belastungszeit von Menschen mit Pollenallergie verlängert. 

An Straßenrändern, auf Ackerflächen, in Gärten, städtischen Grünanlagen oder auf neuem Bauland: Die Pflanze ist in sehr unterschiedlichen Biotopen zu finden. Besonders an Vogelfutter-Plätzen, zum Teil auch auf Privatgeländen, tritt sie auf.

Um die Bekämpfung von Ambrosia zu unterstützen, kann es auch hilfreich sein, eine Meldestelle einzurichten und Bürgerinnen und Bürger aktiv dazu aufrufen, Ambrosia-Bestände im öffentlichen Grün oder in der Natur zu melden. Um die effektive Überwachung von Ambrosia-Beständen zu gewährleisten, ist es praktisch unmöglich, alle Grünflächen eigenständig zu überprüfen. Daher ist die Mithilfe der Bevölkerung von großer Bedeutung. Eine Meldestelle kann dazu beitragen, die Ausbreitung von Ambrosia zu be-kämpfen.   

Auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts erfahren Sie mehr zum Thema Ambrosia.

Achtung: Bei der Entfernung von Einzelpflanzen sollten die folgenden Punkte beachten werden:

  • Beim Entfernen der Pflanze müssen Handschuhe getragen werden (auch der Hautkontakt kann zu Allergien führen).
  • Ambrosia-Pflanzen sollten vor der Blüte im Spätsommer mit Wurzel entfernt werden. Die Pflanze blüht bereits? In diesem Fall sollten ein Atemschutz und eine Schutzbrille getragen werden.
  • Die Pflanzen nicht kompostieren, sondern in einem Plastiksack im Hausmüll entsorgen.
  • Die Fundstelle wenige Wochen nach der Entfernung auf Keimlinge oder unvollständig entfernte Pflanzen kontrollieren.

Achtung: Bei der Entfernung von größeren Beständen sollten die folgenden Punkte beachten werden: 

  • Kurz nach Blühbeginn (etwa Mitte Juli bis Anfang August) sollte der Bestand gemäht oder gemulcht werden (allerdings ist die komplette Entfernung, also das Ausreißen mit Wurzel, die effektivste Methode).
  • Nach vier Wochen sollte der Fundort auf Wiederaustrieb oder Neuauflauf geprüft werden, ggf. das Mähen oder Mulchen wiederholen.
  • Entstandene Lücken sollten mit Konkurrenzpflanzen begrünt werden.
  • Die Fundstelle sollte nach einem Jahr nochmals auf Keimlinge oder unvollständig entfernte Pflanzen kontrolliert werden.

Beim Begrünen öffentlicher Plätze können die folgenden Maßnahmen dabei helfen, die Ausbreitung von Ambrosia zu verhindern:

  • Offener, unbedeckter Boden, zum Beispiel Straßenränder oder Brachen, sollte begrünt werden.
  • Zur Begrünung von Brachflächen keine Vogelfutter-Samen ausbringen, diese können mit Ambrosia-Samen verunreinigt sein. Aus diesem Grund sollten Vogelfutter-Reste auch nicht auf landwirtschaftlichen Flächen entsorgt werden.
  • Dichte, geschlossene Pflanzenbestände sollten durch Pflegemaßnahmen und Nachsaat etabliert werden. Dies verhindert die Samenkeimung.

Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner ist im Zuge des Klimawandels in Europa auf dem Vormarsch. Diese Tierart gehört zu den Schmetterlingen und ist mittlerweile auch in Deutschland zu finden. Er bevorzugt lichte Eichenwälder, Waldränder, Einzelbäume und Siedlungen in warmtrockenen Regionen oder Jahren. Er kommt häufig in Kombination mit anderen Eichenschädlingen vor. 

Bei Kontakt des Menschen mit den Brennhaaren der Raupen können nicht infektiöse Entzündungsreaktionen der Haut (sog. toxisch-irritative) und teils auch allergische Reaktionen ausgelöst werden. 

In befallenen Bereichen haben Passantinnen und Passanten und Personen in Forst-, Straßenbau-, Baumpflege- bzw. Landschaftspflegebetrieben ein hohes gesundheitliches Risiko. In der Nähe von Siedlungsbereichen können beispielsweise Parkanlagen, Sport und Spielplätze, Schulhöfe sowie Fahrrad- und Wanderwege befallen sein.

Welche Abwehrmaßnahmen gibt es bei Befall von öffentlichen Grünflächen mit dem Eichenprozessionsspinner? 

  • Einrichten einer Meldestelle für Bürgerinnen und Bürger
  • Kartierung der befallenen Flächen (Befallskataster)
  • Aufstellen von Warn- und Hinweisschildern
  • Information der Bevölkerung durch Presse und Informationsmaterialien
  • Information der Ärzteschaft durch Anschreiben
  • Sperren/Absperren befallener Bereiche
  • Absaugen der Nester ausschließlich durch fachkundige Personen (Schädlingsbekämpfungsfirmen)
  • Einsatz von Insektiziden an ausgewählten Stellen