GKV aktualisiert Leitfaden Prävention

GKV aktualisiert Leitfaden Prävention

Der GKV-Spitzenverband hat im Dezember 2022 seinen "Leitfaden Prävention" aktualisiert. Darin werden die Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung festgelegt. Der Leitfaden bildet die Grundlage für die Förderung von gesundheitspräventiven Maßnahmen. Der Schwerpunkt der Überarbeitung lag auf der Einbeziehung der gesundheitlich relevanten Aspekte des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung in die präventiven GKV-Leistungsangebote.

In Zukunft geht die GKV bei den Kriterien für Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention auf die positiven Effekte gesunder Ernährung und körperlicher Aktivität auf sowohl die Gesundheit als auch Umwelt und Klima ein – auf die sogenannten „Co-Benefits(Kap. 5.4.1 auf S. 69f. und 5.4.2 auf S. 79f.). Neu ist auch, dass die Krankenkassen an der gesundheitsförderlichen Ausrichtung von Kitas, Schulen und Betrieben mitwirken (Kapitel 4.6 zu Kita ab S. 48, 4.7 zu Schule ab S. 51 zu Schule, 6.7.2 ab S. 132 zu BGF). So wurden eine gesunde und klimafreundliche Verpflegung und Mobilität in die Gesundheitsförderung und Prävention aufgenommen. Zudem wurde ein Kapitel zur Prävention klimawandelbedingter Gesundheitsrisiken in Kommunen ergänzt. Krankenkassen erhalten damit erweiterte Handlungsmöglichkeiten zur Unterstützung von Kommunen beim Klimaschutz und der Klimaanpassung, um den gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken (Kapitel 4.5.4 S.46-48).